Privatgutachten

Sollte es zu Streitigkeiten von Parteien kommen, kann jederzeit ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

Hier ist es wichtig, zu wissen, dass der Sachverständige von einer Privatperson angefordert wird. Kommt es dann zu keiner Einigung, ist die Erstellung eines Gutachtens eine hervorragende Lösung, um alle Unklarheiten zu beseitigen. Es geht also oft um Fehler oder Mängel, die festgestellt werden sollen. Das Gutachten sorgt im besten Fall für die Privatperson dafür, dass eine Schadensregulierung vom Streitgegner vorgenommen wird. Zudem ist es auch möglich, ein Privatgutachten als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung zu nutzen. Hierbei wurde das Gutachten zwar auf Geheiß einer Privatperson erstellt, jedoch kann es in der Streitfrage trotzdem als Basis dienen, sollte ein Gericht dazwischentreten. Zuletzt ist es möglich, mit dem Sachverständigen die jeweiligen Mängel zu begutachten und somit eine Mängelbeseitigung bei dem Streitgegner anzufordern oder zu vereinbaren. Dadurch kommt es in der Regel schneller zur Behebung des aufgetretenen Schadens.