Schiedsgutachten

Ein Gutachten dient dazu, den Sachverhalt einer bestimmten Leistung zu klären.

In diesem Fall stehen sich mindestens zwei Parteien gegenüber. Ziel des Schiedsgutachten ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen.

Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Rechtsstreitigkeiten können sich durch ein Schiedsgutachten extrem verkürzen.