Versicherungsgutachten

Im Falle eines Versicherungsgutachtens schaltet sich die Versicherung einer Privatperson ein, wenn es um einen bestimmten Schaden geht, der vom jeweiligen Versicherungsunternehmen getragen werden soll.

Als Beispiel könnte hier ein Brand- oder Wasserschaden dienen, durch den die Wohnung oder das Haus der Privatperson in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Ursache steht dabei im Mittelpunkt, doch natürlich auch die Höhe des Schadens, der angerichtet wurde. Der Sachverständige ermittelt also in erster Linie für die Versicherung, die für den entstandenen Schaden aufkommen soll. Auch hier muss ein unabhängiges und unparteiisches Gutachten erstellt werden. Darüber hinaus kann ein Sachverständiger auch dann bei einem Versicherungsgutachten hinzugezogen werden, wenn es sich um Sturm- oder Haftpflichtschäden handelt. Hier muss die Lage ebenfalls genau begutachtet werden, damit die Versicherung die korrekte Höhe des Schadens übermittelt bekommt. Dies ist auch für die Privatperson wichtig, bei welcher der Schaden festgestellt wird. Schließlich soll die Versicherung für den Schaden aufkommen.

Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherung den Sachverständigen stellt und eben nicht die Privatperson, da es sich sonst um ein Privatgutachten handeln würde. Die Privatperson hat also keinen Einfluss auf die Wahl des Sachverständigen, welcher den aufgekommenen Schaden ermitteln soll. Wurde das Gutachten abgeschlossen, erfährt nicht nur die Versicherung von dem Ergebnis, sondern auch die Privatperson. Schließlich müssen beide Parteien über den Sachverhalt informiert werden – gerade dann, wenn es sich um einen besonders großen Schaden handelt, der begutachtet wurde. Versicherung und auch Privatperson können jeweils reagieren und haben die Möglichkeit, Vorbereitungen in Bezug auf die Behebung des Schadens zu treffen.