Honorar

Die Honorarabrechnung erfolgt bei öffentlichen und gerichtlichen Aufträgen nach dem JVEG (Justizvergütungs,- und Entschädigungsgesetz) in der jeweiligen Fassung.

Bei Privataufträgen (Privatpersonen, Institutionen und Versicherungen) erfolgt die Honorarabrechnung entsprechend einer Honorarvereinbarung in Anlehnung an das JVEG.