Honorar
Die Honorarabrechnung erfolgt bei öffentlichen und gerichtlichen Aufträgen nach dem JVEG (Justizvergütungs,- und Entschädigungsgesetz) in der jeweiligen Fassung.
Bei Privataufträgen (Privatpersonen, Institutionen und Versicherungen) erfolgt die Honorarabrechnung entsprechend einer Honorarvereinbarung in Anlehnung an das JVEG.
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